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   BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99   

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BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99 (https://dejure.org/2000,22852)
BPatG, Entscheidung vom 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99 (https://dejure.org/2000,22852)
BPatG, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 29 W (pat) 87/99 (https://dejure.org/2000,22852)
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  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    Jedenfalls lassen diese Umstände den Schluß auf eine Kennzeichnungsschwäche der Marke in ihrer Gesamtheit und - sofern aus dem Wortbestandteil isoliert Rechte abgeleitet werden sollen - auf einen äußerst geringen Schutzumfang dieses Bestandteils zu (vgl. dazu BGH GRUR 67, 246, 251 "Vitapur"; GRUR 1999, 733, 734 "LION DRIVER"; GRUR 1999, 241, 243 "Lions"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 121, 122), so daß schon ein relativ geringer Abstand ausreicht, um Verwechslungen zu verhindern.

    Weichen - wie im vorliegenden Fall wegen der stark unterschiedlichen graphischen Ausgestaltung und des zusätzlichen Wortbestandteils "WARE" in der angegriffenen Marke - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

    Zwar bedient sich der Verkehr bei mündlicher Benennung von Wort-Bildmarken in aller Regel des Wortbestandteils als kürzester und einfachster Bezeichnung (vgl. BGH GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze").

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    Weichen - wie im vorliegenden Fall wegen der stark unterschiedlichen graphischen Ausgestaltung und des zusätzlichen Wortbestandteils "WARE" in der angegriffenen Marke - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

    Somit treten im vorliegenden Fall die anderen Bestandteile der jüngeren Marke nicht so stark in den Hintergrund, daß sie für den Verkehr an Bedeutung verlieren und zum Gesamteindruck nichts beitragen würden (vgl. dazu BGH MarkenR 2000, 20, 22 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    Weichen - wie im vorliegenden Fall wegen der stark unterschiedlichen graphischen Ausgestaltung und des zusätzlichen Wortbestandteils "WARE" in der angegriffenen Marke - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

    Zwar bedient sich der Verkehr bei mündlicher Benennung von Wort-Bildmarken in aller Regel des Wortbestandteils als kürzester und einfachster Bezeichnung (vgl. BGH GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze").

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    Jedenfalls lassen diese Umstände den Schluß auf eine Kennzeichnungsschwäche der Marke in ihrer Gesamtheit und - sofern aus dem Wortbestandteil isoliert Rechte abgeleitet werden sollen - auf einen äußerst geringen Schutzumfang dieses Bestandteils zu (vgl. dazu BGH GRUR 67, 246, 251 "Vitapur"; GRUR 1999, 733, 734 "LION DRIVER"; GRUR 1999, 241, 243 "Lions"; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 9 Rn. 121, 122), so daß schon ein relativ geringer Abstand ausreicht, um Verwechslungen zu verhindern.

    Bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist stets vom Gesamteindruck der Marken auszugehen (st. Rspr. BGH BlPMZ 1997, 28 "Foot-Joy"; Mitt. 1996, 285 f. "Sali-Toft"; GRUR 1999, 241, 243 "Lions").

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    Nach der Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. B der Markenrechtsrichtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH GRUR Int. 1998, 56, 57 - Sabèl/Puma), die für die Auslegung der in Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung erlassenen Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von maßgeblicher Bedeutung ist, ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR 1999, 731 "Canon II; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA").
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR 1999, 731 "Canon II; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA").
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; GRUR 1999, 731 "Canon II; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. BGH 1996, 198 "Springende Raubkatze"; BGHZ 131, 122, 124 f. "Innovadiclophont").
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus BPatG, 31.05.2000 - 29 W (pat) 87/99
    Weichen - wie im vorliegenden Fall wegen der stark unterschiedlichen graphischen Ausgestaltung und des zusätzlichen Wortbestandteils "WARE" in der angegriffenen Marke - die Marken in ihrer Gesamtheit betrachtet voneinander ab, so kann trotzdem eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn übereinstimmende oder ähnliche Markenbestandteile den Gesamteindruck der Kombinationsmarken prägen (vgl. BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1996, 406 "Juwel"; GRUR 1999, 733, 735 "LION DRIVER"; MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH").
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

  • BPatG, 10.12.1997 - 28 W (pat) 190/97

    Unterscheidungskraft einer Marke

  • BPatG, 23.05.1997 - 33 W (pat) 34/97
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